Teilnahmebedingungen Altenmünster Halbmarathon 

Veranstalter: SC Altenmünster 1948 e.V. 

Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Altenmünster Halbmarathon sowie an den im Rahmen der Veranstaltung angebotenen Lauf- und Nordic-Walking-Wettbewerben. 

Ergänzend gelten die Angaben der jeweils aktuellen Ausschreibung. Bei Abweichungen gehen die konkreten Regelungen der Ausschreibung diesen Teilnahmebedingungen vor. 

Regelwerke des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) gelten nur, soweit in der Ausschreibung ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Der DLV führt aktuell insbesondere die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) und die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO) 

Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das vom Veranstalter bekannt gegebene Anmeldeverfahren. 

Die Anmeldung ist grundsätzlich personenbezogen. Eine Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person ist nur mit Zustimmung des Veranstalters und nach dem hierfür vorgesehenen Verfahren zulässig. 

Der Veranstalter kann die Teilnehmerzahl aus organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen begrenzen. 

Teilnahmevoraussetzungen und Minderjährige

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die die in der Ausschreibung für die jeweilige Strecke festgelegten Voraussetzungen, insbesondere etwaige Altersgrenzen, erfüllen. 

Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung einer personensorgeberechtigten Person teilnehmen. Die Zustimmung ist im Rahmen der Anmeldung ausdrücklich zu erklären. 

Jeder Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich, seinen Gesundheits- und Trainingszustand realistisch einzuschätzen. Die Teilnahme setzt einen für die gewählte Strecke ausreichenden gesundheitlichen und körperlichen Zustand voraus. Bei gesundheitlichen Zweifeln wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen. 

Startgeld und Nichtteilnahme

Die Höhe des Startgeldes und gegebenenfalls anfallende Nachmeldegebühren ergeben sich aus der Ausschreibung (www.sc-altenmuenster.com/halbmarathon). 

Kann oder möchte ein angemeldeter Teilnehmender aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, Verletzung oder Terminverhinderung, nicht teilnehmen, besteht  kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes. 

Bei der Anmeldung zu der Veranstaltung handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung zu einem bestimmten Termin. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher grundsätzlich nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) 

Änderung, Unterbrechung und Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter ist berechtigt, den Ablauf, die Strecke, Startzeiten oder sonstige organisatorische Einzelheiten zu ändern, wenn dies aufgrund behördlicher Anordnungen, der Witterung, der Streckenverhältnisse, einer Gefahrenlage oder aus anderen zwingenden organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen erforderlich ist. 

Der Veranstalter kann die Veranstaltung insbesondere bei Unwetter, Gewitter, behördlichen Anordnungen oder sonstigen Gefahrenlagen unterbrechen, vorzeitig beenden oder absagen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann. 

Bei einer vollständigen Absage vor Beginn der Veranstaltung richtet sich eine Rückerstattung des bereits gezahlten Startgeldes nach den gesetzlichen Vorschriften. 

Bei einer notwendigen Unterbrechung oder einem Abbruch nach Veranstaltungsbeginn richten sich etwaige Erstattungsansprüche ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften. 

Weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund einer notwendigen Änderung, Unterbrechung oder Absage sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 

Verhalten während der Veranstaltung

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, 

  • den Anweisungen des Veranstalters, der Streckenposten und der eingesetzten Helferinnen und Helfer Folge zu leisten,  
  • die gekennzeichnete Strecke einzuhalten,  
  • andere Teilnehmende und Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden oder zu behindern und  
  • die für die jeweilige Strecke geltenden Verkehrs- und Sicherheitsregelungen zu beachten.  

Soweit Streckenabschnitte nicht vollständig für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, gelten dort insbesondere die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. 

Teilnehmende können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie Anweisungen des Veranstalters oder der Helfer nicht beachten, die Strecke erheblich abkürzen, andere Personen gefährden oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen. 

Eigenverantwortung und gesundheitliche Risiken

Die Teilnahme erfolgt in eigener sportlicher Verantwortung.  

Dem Teilnehmenden ist bewusst, dass Lauf- und Nordic-Walking-Veranstaltungen mit körperlichen Belastungen und typischen sportlichen Risiken verbunden sind. Die Strecke verläuft auch über unbefestigte Wege, die ggf. besondere Risiken mit sich bringen.  Jeder Teilnehmende hat seine Geschwindigkeit und Belastung seinem eigenen Leistungs- und Gesundheitszustand sowie den jeweiligen Strecken- und Witterungsverhältnissen anzupassen. 

Treten während der Veranstaltung gesundheitliche Beschwerden auf, ist die Teilnahme gegebenenfalls abzubrechen und erforderlichenfalls medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Diese Eigenverantwortung lässt gesetzliche Haftungsansprüche gegen den Veranstalter unberührt. 

Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter auch bei fahrlässiger Pflichtverletzung nach den gesetzlichen Vorschriften. 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. 

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sowie Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 

Persönliche Gegenstände

Für persönliche Gegenstände, Kleidung, Wertsachen und sonstiges Eigentum der Teilnehmenden wird grundsätzlich keine Verwahrung übernommen. 

Eine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl besteht nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen in Ziffer 8. 

Dies gilt auch für Gegenstände, die in nicht ausdrücklich bewachten Umkleide-, Aufenthalts- oder Ablagebereichen zurückgelassen werden. 

Zeitmessung, Wertung und Ergebnisse

Zeitmessung, Wertung, Ergebnisermittlung und Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgen entsprechend der Ausschreibung. 

Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Art der Zeitmessung oder auf eine jederzeit störungsfreie elektronische Erfassung besteht nicht. Offensichtliche Fehler in der Ergebnisermittlung können dem Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist mitgeteilt werden. 

Datenschutz sowie Foto- und Videoaufnahmen

Personenbezogene Daten werden zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung verarbeitet. 

Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt sowie veröffentlicht und Ergebnislisten veröffentlicht werden. 

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zur Zeitmessung, zur Veröffentlichung von Ergebnissen sowie zu Foto- und Videoaufnahmen ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen zum Altenmünster Halbmarathon. 

Soweit für eine bestimmte Verarbeitung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Die Teilnahme an der Veranstaltung wird nicht von einer datenschutzrechtlichen Einwilligung abhängig gemacht, soweit dies gesetzlich nicht erforderlich oder zulässig ist. 

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. 

 

Es gilt deutsches Recht.

Stand: September 2026