Fortbewegen und die Landschaft bewusst erleben, dass ist das Motto unserer Abteilung Rad und Wandern.
Im folgenden finden Sie die Aktivitäten, die für das Jahr 2026 geplant sind.
Die gesamten Termine unserer Rad- und Wanderabteilung können Sie sich auch herunterladen und ausdrucken.
Jahresprogramm 2026 der Rad- und Wanderabteilung
April bis September:
Jeden Donnerstag ab 17 Uhr – erstmals am 16. April – Radtouren
ab Altenmünster (Treffpunkt Sportheim) durch die Region. Erste Fahrt durch alle 9 Ortsteile der Gemeinde Altenmünster (wie in den Vorjahren).
Oktober bis März:
Jeweils am Donnerstag ab 18 Uhr Seniorengymnastik in der
Turnhalle in Altenmünster. Auftakt ist am 15. Oktober 2026.
Auftaktradeln 2026 mit Tour durch alle 9 Ortsteile der Gemeinde Altenmünster. Start ist um 17 Uhr am Sportheim am Hennhofer Weg.
Tages-Radtour
(wo es hingeht, wird rechtzeitig bekanntgegeben – spätestens zwei
Wochen vor dem Termin, evtl. Allgäu)
Fünf-Tages-Tour (4 Übernachtungen) in der Region Bodensee mit täglichen Sternfahrten vom Hotel „Jägerhaus“ in Meckenbeuren-Madenreute (Telefon: 07542-94550) Internet: www.jaegerhaus-hotel.de Anreise mit Privat-Pkw.

Tages-Radtour (wo es hingeht, wird rechtzeitig bekanntgegeben – spätestens zwei Wochen vor dem Termin, evtl. Schwäbische Alb ab Aalen)
Radtour durch München. Abfahrt um 8 Uhr mit Privat-Pkw am Sportheim Altenmünster.
Tourleiter ist unser München-Kenner Gerhard Ram.
Tages-Radtour (wo es hingeht, wird rechtzeitig bekanntgegeben – spätestens zwei Wochen vor dem Termin, evtl. Wemding-Gunzenhausen-Treuchtlingen-Wemding)
Städtereise mit Bahn, Kleinbussen oder Privat-Pkw. Wo es hingeht, wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Saisonabschluss mit Wanderung, Rückschau und Ausblick. Genauer Termin steht noch
nicht fest, wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Anmerkung
Bei Veranstaltung (Tagestouren/Ausflüge) entfallen in der jeweiligen Woche die Donnerstags-Radtouren durch die Region.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Weder der Sportclub Altenmünster noch die Tourenleiter oder Übungsleiter können im Schadensfall haftbar gemacht werden. Anfallende Kosten (z. B. Stornokosten bei der 5-Tages-Radtour) sind von den Teilnehmern selbst zu zahlen.
Verkehrssicherheit an den Fahrrädern
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat dafür zu sorgen, dass das Fahrrad nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verkehrssicherheit ausgestattet ist. Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, kann ein Ausschluss von der Tour erfolgen!

